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Das Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium.

Ordo Equestris Vini Collegium St. Urbanus
Kurzform: Sankt Urbanus Ritter

Der eingetragene Verein "Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegium" hat seinen Sitz in Wien. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich ideelle Zwecke. Seine weltweite Tätigkeit ist frei von jeder parteipolitischen und konfessionellen Bindung. Die Generalversammlung ist das höchste Organ und wählt die Vorstandsmitglieder für eine Amtsperiode von drei Jahren.

Stiftungsfest 0044

Wer war Sankt Urbanus?

Der Heilige Urban von Langres (* in Unter-Colmier; † (vermutlich) 23. Januar 375) lebte im 4. Jahrhundert n.Ch. und war Bischof von Langres und Autun. Der Legende nach verbarg sich Sankt Urbanus vor seinen Verfolgern hinter einem Weinstock. In der christlichen Ikonographie wird Sankt Urbanus deshalb oft mit einer Weintraube oder einem Weinstock in der Hand abgebildet. Aus diesem Grunde gilt er als Schutzpatron der Winzer, sein Gedenktag ist der 25. Mai, der St. Urbanstag.

Wofür treten die St. Urbanus Ritter ein?

Die Sankt Urbanus Weinritter treten ein 
  • für die Förderung der Weinkultur, der wissenschaftlichen Forschung zum Thema Wein 
  • für die Förderung der Kunst und Kultur, der Freundschaft und Geselligkeit 
  • für die Förderung des Guten, des Schönen 
  • für die Erfüllung eines hohen gesellschaftlichen und kulturellen Anspruchs und die Pflege ideeller Werte.
Sie bekennen sich 
  • zum geistigen Erbe des Abendlandes 
  • zur Vertiefung der Grundsätze der Aufklärung  
  • zu Gedankenfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden 
  • zu sämtlichen individuellen sozialen und geistigen Emanzipationsprozessen. 

Wer kann Mitglied des Sankt Urbanus Weinritter Ordenskollegiums werden?

„Natürliche“ Personen, welche ein ehrenhaftes Vorleben und die erforderlichen charakterlichen und geistigen Eigenschaften zur Erfüllung des Vereinszwecks aufweisen, können Mitglieder der St. Urbani Ritter werden.
 
Die Aufnahme bedarf der Unterstützung durch ein ordentliches Mitglied des Standes Ritter oder Ehrendame (Bürge). Der Orden besteht aus ordentlichen, außerordentlichen, unterstützenden Mitgliedern und Ehren–Mitgliedern. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 100,-, der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 160,-
 
Stiftungsfest 47 s     2015 06 18 19.30 s

Was bedeutet Weinritter Ordenskollegium?

Das St. Urbanus Weinritter Ordenskollegium bekennt sich zu den ritterlichen Tugenden insbesondere Tapferkeit, Mut, Wahrhaftigkeit, Güte, Demut und Nächstenliebe. Alle Mitglieder sind – ohne Rücksicht auf den Unterschied des Standes und ihrer Funktion – gleich.

  • Hospes /Hospita = ordentliches Mitglied (Insignien € 135,-)
  • Junker / Weindame = ordentliches Mitglied (Insignien € 225,-) 
  • Ritter / Ehrendame = ordentliches Mitglied (Insignien € 300,-, Ordenssakko und Pluviale € 450,-)

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